Gutscheine sind Urkunden
Gutscheine – in den unterschiedlichsten Formen – sind bei Empfänger*innen immer beliebt. Dabei ist wichtig zu beachten, dass ein Gutschein eine Urkunde mit bestimmten Regelungen darstellt.
- Ohne Befristung gelten Gutscheine in Österreich 30 Jahre (allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist).
- Gutscheine, die vom Unternehmen unentgeltlich, also ohne direkte finanzielle Gegenleistung ausgegeben werden, dürfen auch mit kurzen Zeiträumen befristet werden (freie Gestaltungsmöglichkeit des Unternehmens).
- Auch entgeltliche Gutscheine dürfen befristet werden. Anders als bei den Gratisgutscheinen darf die Gültigkeitsdauer jedoch ein gewisses Maß nicht unterschreiten.
Mitunter werden Gutscheinausstellende von Kund*innen ersucht, einen noch nicht abgelaufenen Gutschein in bar abzulösen. Darauf besteht kein Anspruch. Jedem Unternehmen steht es aber frei, einem derartigen Wunsch kulanzweise zu entsprechen.
Gutscheine in Marketing und Werbung
In Marketing und Werbung sind Gutscheine ein optimales Instrument, um gleichzeitig Neukundschaft zu gewinnen, Kund*innen zu Stammkund*innen zu entwickeln oder im Handel die Warenkörbe pro Einkauf zu erhöhen. Im Direktmarketing sind Gutscheine eine optimale Möglichkeit, um die erwünschte Rückmeldung der Empfangenden (den Response) zu erhöhen. Gutschein-Marketing ist einfach, günstig und unabhängig.
Gutscheine bei feibra
Die feibra GmbH verteilt Ihre Gutscheine österreichweit in dem von Ihnen festgelegten Streugebiet. Finden Sie zahlreiche Beispiel von Gutscheinen in unserer Galerie von Direktmarketing-Beispielen.
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