Informationen zur Preisanpassung
Die feibra beabsichtigt, sämtliche Entgelte jährlich per 1. Jänner zumindest entsprechend der Entwicklung des VPI (Verbraucherpreisindex) 2020 im Zeitraum von 1. Juli des vorvergangenen Jahres bis 30. Juni des vorangegangenen Jahres anzupassen. Dabei wird in den einzelnen Tarifstufen jeweils nach kaufmännischer Regel auf- oder abgerundet. Die so ermittelten neuen Entgelte gemäß dieser AGB werden jeweils im 4. Quartal des laufenden Kalenderjahres für das darauffolgende Kalenderjahr veröffentlicht.
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